Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MANN Sven Mann
Weissenburg im Simmental, Kanton Bern


Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen und Werkleistungen von MANN Sven Mann (nachfolgend «Auftragnehmer»).

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Reparaturen, Revisionen und Optimierungen an Maschinen und Anlagen

  • Mechanische Arbeiten

  • Schweissarbeiten (WIG/TIG, Stahl, Chromstahl und Aluminium)

  • Ersatzteilbeschaffung und Montage

  • Transporte und Lohnarbeiten

  • Weitere technische Dienstleistungen gemäss Vereinbarung

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung oder mündlichen Vereinbarung.

3. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragserteilung zustande.

Zusätzliche Arbeiten, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind, werden nach Aufwand und Material verrechnet.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern diese geschuldet ist.

Material, Ersatzteile, Transporte, Entsorgungsgebühren sowie Leistungen Dritter werden zusätzlich verrechnet.

Bei erheblichen Materialpreisschwankungen bleibt eine angemessene Preisanpassung vorbehalten.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie eine angemessene Mahngebühr erhoben werden.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Waren und Ersatzteile Eigentum des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

6. Termine und Lieferfristen

Termine und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten jedoch als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Witterungseinflüssen oder unvorhersehbaren Ereignissen begründen keine Schadenersatzansprüche.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass:

  • Maschinen und Anlagen zugänglich und betriebsbereit sind;

  • notwendige Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen;

  • Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Entstehen Mehrkosten durch unvollständige Angaben, erschwerte Zugänglichkeit oder Wartezeiten, können diese zusätzlich verrechnet werden.

8. Reparaturen und Zusatzarbeiten

Bei Reparaturen an gebrauchten oder älteren Maschinen, Fahrzeugen oder Anlagen können während der Arbeiten zusätzliche Schäden oder Mängel sichtbar werden.

Soweit möglich informiert der Auftragnehmer den Kunden vor Ausführung zusätzlicher Arbeiten. Ist dies aufgrund der Dringlichkeit oder der technischen Situation nicht möglich, ist der Auftragnehmer berechtigt, notwendige Arbeiten zur Wiederherstellung der Betriebs- oder Verkehrssicherheit auszuführen und zu verrechnen.

9. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Arbeiten.

Offensichtliche Mängel sind innert 10 Tagen nach Abnahme schriftlich zu melden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt:

  • 12 Monate auf ausgeführte Arbeiten;

  • gemäss Herstellergarantie auf Ersatzteile und Fremdprodukte.


Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge:

  • normalen Verschleisses;

  • unsachgemässer Verwendung;

  • mangelnder Wartung;

  • Eingriffen durch Dritte;

  • Alterung oder Materialermüdung.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrüche oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.

Für Datenverlust, Ertragsausfälle oder Folgeschäden aus dem Ausfall von Maschinen oder Anlagen wird keine Haftung übernommen.

11. Kundeneigentum

Für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, Werkzeugen oder losem Material in Fahrzeugen, Maschinen oder Anlagen wird keine Haftung übernommen, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Kunde bleibt Eigentümer der ihm gehörenden Gegenstände.

12. Abnahme

Die Arbeiten gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht innert 10 Tagen nach Fertigstellung schriftlich Mängel meldet.

Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

13. Retentions- und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bearbeitete Gegenstände, Maschinen oder Fahrzeuge bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen zurückzubehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14. Datenschutz

Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verwendet und vertraulich behandelt.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Siehe auch meine Datenschutzbestimmungen im Detail. 

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Weissenburg im Simmental, Kanton Bern, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes vorsehen.

MANN Sven Mann
3764 Weissenburg im Simmental
Schweiz
E-Mail:info@mann-mbt.ch


> nach oben